I. Allgemeines
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Bei der Zufahrt der Reitanlage, ab dem Tor, ist mit Schrittgeschwindigkeit zu fahren. Auf Fußgänger bzw. auf Spaziergänger
ist besondere Rücksicht zu nehmen.
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Zur Reitanlage gehören: die Stallanlage incl. Offenstall, Paddock- und Weideflächen, Sattel- und Waschplatz sowie die
Reithalle, die Ovalbahn, der Dressurplatz und der Roundpen.
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Der Hof sowie alle dazugehörigen Anlagen dürfen nur zu unseren
Öffnungszeiten (von 08:00 Uhr bis spätestens 22:00 Uhr) besucht und genutzt werden.
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Die Zubereitung vom Pferdefutter sowie das Reinigen von den Fressnäpfen im Reiterstüberl sowie auf der Toilette ist
nicht gestattet.
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Die Benutzung der Anlagen erfolgt auf eigene Gefahr.
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Unbefugten ist das Betreten der Stallanlage nicht gestattet.
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Das Rauchen ist auf der gesamten Reitanlage verboten.
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Wer als Letzter den Stall verlässt, hat dafür Sorge zu tragen, dass die Stalltüren und die Stromlitzen ordnungsgemäß
verschlossen sind und der Strom an ist.
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Wer trotz Verwarnung gegen die Stallordnung verstößt, kann von der Benutzung der Anlage ausgeschlossen werden.
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Der Betrieb haftet nicht für Unfälle, Verluste oder Schäden irgendwelcher Art, die insbesondere durch Privatpferde,
Diebstahl, Feuer oder andere Ereignisse gegenüber Personen, Pferden oder anvertrautem Gut verursacht werden oder die an privatem Eigentum der Kunden oder Besucher entstehen, soweit diese
Schäden nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit seitens des Betriebes beruhen.
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Auf der gesamten Reitanlage ist von den Reitern für Ordnung zu sorgen, d. h. Pferdeäpfel, Hundekot usw. sind unverzüglich
aufzufegen und in die entsprechenden Karren zu entsorgen. Medikamente, Fliegenspray, Öle usw. sind kindersicher wegzustellen.
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Die Arbeitsgeräte werden nach Gebrauch ordnungsgemäß zurückgehängt (Verletzungsgefahr).
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Treten im Stall Seuchen oder ansteckende Krankheiten auf, welche den gesamten Pferdebestand gefährden, so ist der Betrieb
berechtigt, nach Anhören von mindestens 2 Tierärzten, alle zum Schutze der Pferde erforderlichen Maßnahmen zu treffen. Widersetzen sich Pferdebesitzer diesen Anordnungen, so kann der Betrieb
die sofortige Entfernung dieser Pferde verlangen.
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Für eingestellte Pensionspferde sind vom Besitzer angemessene Tierhalterhaftpflichtversicherungen
abzuschließen.
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Jeder Besitzer ist für einen lückenlosen Impfschutz (Husten, Tetanus, etc.) seiner Pferde verantwortlich.
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Das Freilaufen der Pferde auf dem Dressurplatz und im Round Pen ist nur unter Aufsicht erlaubt. Bei häufiger Benutzung ist
der Hufschlag unaufgefordert zu ebnen
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Vor dem Longieren auf dem Dressurplatz sind evtl. in der Bahn befindliche Reiter um Erlaubnis zu fragen.
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Hindernisse sind sofort nach Gebrauch aus der Bahn zu entfernen.
II. Verhalten auf den Weide- und Paddock-Flächen
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Für die Benutzung der Weiden gilt, dass nur die vom Betrieb freigegebenen Weiden benutzt werden dürfen.
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Die Weidefläche darf nur zum Abholen und Verbringen der Pferde benutzt werden, dies gilt auch auf den
Paddock-Flächen.
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Beim Abholen der Pferde von der Weide und dem Paddock bitte nicht rennen.
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Das Füttern der Pferde in der Weide und auf dem Paddock ist untersagt.
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Die Weidefläche ist in normaler Tages- bzw. Stallkleidung und ohne Hilfsmittel (Gerte etc.) zu betreten.
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Grundsätzlich ist auf der Weidefläche alles zu unterlassen was die Pferde beunruhigen könnte.
III. Reiten im Gelände
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Reite nur auf den nach geltendem Recht hierfür freigegebenen Wegen und Straßen, niemals querbeet, wenn dafür keine besondere
Erlaubnis des Eigentümers vorliegt.
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Bei Dunkelheit ist Beleuchtung mitzuführen.
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Bei Begegnung mit anderen Reitern oder Fußgängern ist Schritt zu reiten.
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Verzichte auf einen Ausritt oder nimm entsprechende Umwege in Kauf, wenn Wege durch anhaltende Regenfälle oder
Frostaufbrüche weich geworden sind und nachhaltige Schäden entstehen können.
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Melde unaufgefordert Schäden, die immer einmal entstehen können und regele entsprechenden Schadensersatz.
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Sei freundlich zu allen, die Dir draußen begegnen. Verschaffe dem Reitsport Sympathien, keine Gegner.